Reiserecht - Ihr Rechtsanwalt in Hamburg

Reisemangel, Minderung, Schadensersatz, Flugverspätung, Flugannullierung, vertane Urlaubsfreude, Kündigung, höhere Gewalt, Ärger mit dem Reisebüro oder der Reiserücktrittsversicherung, der Reisegepäckversicherung oder den Fluggesellschaften sowie Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (EU-VO Nr. 261/2004) wegen verspäteten oder annullierten Flug sind die klassischen Problemfelder des Reiserechts. Diese Internetseite soll Ihnen einen Überblick verschaffen, für weitergehende Fragen und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung steht Ihnen unser Anwaltsteam gerne zur Verfügung.  

Nach den vielen Arbeitstagen im Jahr freut man sich als Reisender auf den wohlverdienten Urlaub. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn der Flug gestrichen, annulliert wird bzw. stark verspätet ist oder man ein Hotel vorfindet, welches nicht dem versprochenen Standard entspricht und erhebliche Mängel aufweist.  

Im Reiserecht ist zu unterscheiden zwischen der Pauschalreise sowie dem Individualreiserecht. Die klassische Pauschalreise beinhaltet eine Mehrheit von Reiseleistungen, wie z.B. Flug und Hotel. Die Rechte und Pflichten des Reisenden sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier geht es um Fragen wie Mangel der Reise und Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Rücktritt, Stornierung sowie Schadensersatz.

Weitere Themen im Pauschalreiserecht sind die Informationspflichten von Reiseveranstaltern. Darüber hinaus geht es um Fälle, in denen das Reisebüro fehlerhaft gearbeitet hat. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der Reisevermittler, d.h. das Reisebüro, in die Haftung genommen werden kann, z.B. wegen Falschberatung.

Typischerweise werden im Pauschalreiserecht auch Versicherungen abgeschlossen, insbesondere Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung sowie Reisegepäckversicherung. Die Versicherungsverträge werden hier häufig geschlossen, ohne dass die Reisenden tatsächlich ihre Ansprüche kennen. Insbesondere ist hier auf Pflichten und Obliegenheiten zu achten, damit Versicherungsansprüche nicht verwirkt werden.  

Flug verspätet, annulliert?  Ihre Rechte!

In jüngerer Zeit ist das Individualreiserecht immer mehr in die Medien vorgedrungen. Dies hängt insbesondere mit der EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte (Fluggastrechteverordnung) zusammen. Aus dieser Verordnung lassen sich unter anderen Ausgleichsansprüche in Höhe von 250,00 Euro bis 600,00 Euro bei Flugannullierung sowie Nichtbeförderung beanspruchen. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gilt dies inzwischen auch für erhebliche Flugverspätungen der Flugunternehmen. Da es häufig zu Flugverspätungen kommt und die Rechtssprechung des EuGH recht streng ist, handelt es sich hier um interessante Ansprüche für den Fluggast.

Sofern es um weitergehende Schäden, z.B. Gepäckverlust oder Personenschäden, geht, so gelangt das sog. Montrealer Übereinkommen zur Anwendung. Hierbei handelt es sich allerdings um ein relativ schwaches Recht, da man sich international lediglich auf beschränkte Ansprüche der Fluggäste einigen konnte.

Rechtsanwälte Salchow & Matzek
Rechtsanwälte Salchow & Matzek

Reiserecht aktuell - News

18.05.2012

Anonyme Internetbewertung eines Hotels berechtigt nicht zur Kündigung des Reisevertrages

Der Reisende hatte für sich und seine Familie bei dem Reiseveranstalter eine Reise mit Flug und 9 Übernachtungen gebucht. Er musste dann jedoch feststellen, dass sich in verschiedenen Internetreiseportalen negative Bewertungen...[mehr]

23.02.2012

Vereister Bahnsteig – Deutsche Bahn haftet für Unfallfolgen

Bahnkunden können für bei einem am Bahnsteig erlittenen Unfall, bzw. die gesundheitlichen Folgen des Unfalls Schmerzensgeld von der Deutschen Bahn verlangen. In dem zu entscheidenden Fall war ein Fahrgast auf dem vereisten...[mehr]

23.01.2012

Minderung / Schadensersatz / Schmerzensgeld bei Kreuzfahrtunglück

Kreuzfahren sind Pauschalreisen. Bei Mängeln finden die reiserechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung. Danach kann Minderung beansprucht werden, wenn Mängel vorliegen. Sofern der Reiseveranstalter...[mehr]

09.12.2011

Reisepreissicherungsschein gilt auch, wenn die Reise nicht wegen Insolvenz des Reiseveranstalters, sondern wegen mangelnder Nachfrage abgesagt wird

Anfang 2009 buchten die Reisewilligen über einen Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt, die Anfang 2010 stattfinden sollte. Pro Person kostete die Reise 7.400 EUR. Für die gebuchte Reise erhielten sie – wie es gesetzliche vorgesehen...[mehr]